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© Angora- und Fuchskaninchenclub Baden

Geschichte der Fuchskaninchen

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Fuchskaninchen wurden gemeinsam von Hermann Leifer aus Coburg und Müller aus Zug in der Schweiz unter Verwendung von Angorakaninchen gezüchtet und ab ca. 1920 in Deutschland auf Ausstellungen gezeigt.
Das Ziel der Zucht war, das halblange Fell des Blaufuchses zu imitieren, was allerdings nicht gelang. Während sich die Züchter in der Schweiz auf den blauen Farbenschlag beschränkten, wurden in Deutschland relativ früh neben dem weißen auch weitere Farbenschläge gezüchtet. Seit 1962 ist die Rasse in Deutschland anerkannt.

Das Fuchskaninchen gehört zu den mittelgrossen Rassen
(Gewicht 3 - 4kg.

Fuchskaninchen sind langhaarige Kaninchenrassen, deren Fell im Gegensatz zu dem der Angorakaninchen dem normalen jahreszeitlichen Haarwechsel unterliegt und sie deshalb nicht geschoren werden müssen.
Vom Angorakaninchen unterscheiden sie sich darüber hinaus durch die fehlenden Haarbüschel (Behang) an Kopf und Ohren.

Der Körper des Fuchskaninchens ist gedrungen und die Hinterpartie ist gut abgerundet. Durch die lange Behaarung treten die Umrisse und Konturen der Körperform weniger in Erscheinung als bei den Normalhaarrassen. Die Häsin ist wammenfrei.

Das Fell ist dicht und voll, am ganzen Körper gleichmässig. Die ideale Haarlänge beträgt 5 – 6 cm. Kopf, Ohren und Läufe sind normal behaart.

Die Zucht der Zwergfuchskaninchen begann Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts in Deutschland durch Kreuzung von Fuchskaninchen mit Hermelinkaninchen, teilweise auch, in Ermangelung geeigneter Fuchskaninchen, durch Kreuzung von Hermelinkaninchen mit Angorakaninchen.
Einer der ersten Züchter dieser Rasse war neben anderen Herbert Richter aus Treuenbrietzen in Brandenburg.
Die Anerkennung als Rasse erfolgte in der DDR 1980 mit den „Bewertungsbestimmungen für Rassekaninchen in sozialistischen Ländern“ in allen auch beim Fuchskaninchen zugelassenen Farbschlägen und 1986 durch den Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter (Heute Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter) in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Einheitsstandard von 1991 erfolgte die Benennung der Rasse als Fuchszwerge und die Festlegung des Gewichtes auf 1,1 - 1,35 kg
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